Global MasterCard-Premium ab Juli als P-Konto
Im Juli 2009 wurde bereits das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nur ein Jahr später – am 1. Juli 2010 – tritt diese neue Regelung in Kraft und macht den Weg für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) frei. Schon jetzt ist sicher: Auch das Konto der Global MasterCard-Premium kann zukünftig als P-Konto geführt werden.
Als eine besondere Variante der deutschen Prepaid-Kreditkarten offeriert die Schwäbische Bank AG in Kooperation mit der Dynamicdrive GmbH & Co.KG die Global MasterCard in drei verschiedenen Typen (. Vor allem die Premium-Version sticht hervor, da sie eine Kontofunktion beinhaltet, die eine Teilnahme am Zahlungsverkehr gewährleistet. Für die Genehmigung der Kontoeröffnung ist weder eine Schufa-Abfrage noch ein -Eintrag notwendig. Mittlerweile ist sicher, dass das Girokonto der Global MasterCard ab 1. Juli 2010 ebenfalls als P-Konto geführt werden kann. So erfahren Kontoinhaber zukünftig mehr Schutz bei Kontopfändungen.
Näheres zur Einführung des P-Kontos auf www.kerner.de >>
Ein Sockelbetrag von derzeit 985,15 Euro monatlich ist demnach pfändungsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners gehören, ist dieser Basispfändungsschutz aufzustocken. Dafür hat der Schuldner aber einen entsprechenden Nachweis durch eine zuständige Behörde oder Person (z.B. Familienkasse, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger etc.) beim Kreditinstitut einzureichen. Zudem wird ein nicht genutzter pfändungsfreier Betrag eines Monats auf den Folgemonat übertragen.
Der pfändungsfreie Betrag gilt ohne gerichtliche Entscheidungen und für Jeden Kontoinhaber. Dabei ist zu berücksichtigen, dass pro Person nur ein P-Konto geführt werden darf. Im Rahmen des Freibetrages aber kann der Nutzer alle möglichen Zahlungen von Miete über Mitgliedsbeiträge bis hin zu diversen Lastschriftbuchungen problemlos durchführen.
Sowohl Interessenten als auch Bestandskunden der Global MasterCard-Premium können sich der Möglichkeit, ihr ohnehin schon schufafreies Girokonto als P-Konto führen zu können, sicher sein.
Weitere Informationen zum P-Konto auf www.finanz-lexikon.de >>
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